Ensembleunterricht & Chöre
Die Stadt Sulzbach-Rosenberg erhebt Gebühren für den Unterricht an der Städtischen Sing- und Musikschule. Dabei gewährt sie Schülern aus Sulzbach-Rosenberg einen Zuschuss auf die Unterrichtsgebühr. Dies gilt auch für Schüler, die Mitwirkende in Ensembles sind und für Schüler aus den Gemeinden, die sich über eine Zweckvereinbarung an den Kosten beteiligen. Maßgebend ist jeweils die „Hauptwohnung“ im melderechtlichen Sinne. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird der Zuschuss direkt mit der Unterrichtsgebühr verrechnet, zu bezahlen ist dann die ermäßigte Unterrichtsgebühr.
Kostenfrei für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter
Gemäß dem ursprünglichen Gedanken einer Singschule, allen Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter den Zugang zur Musik zu ermöglichen, sind die Chöre und Ensembles für diese Altersgruppen kostenfrei.
Unterricht für Erwachsene
Für den Unterricht in Ensembles und Chören erhalten Erwachsene (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ausgenommen Erwachsene bis zu 27 Jahren, soweit diese eine Schule oder Hochschule besuchen und nicht gleichzeitig in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen) keinen Zuschuss.
Gebühren für Erwachsene
Für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr ausgenommen Erwachsene bis zu 27 Jahren (soweit diese eine Schule oder Hochschule besuchen und nicht gleichzeitig in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen)
Monatlich ermäßigt*
10,23 Euro
regulär 10,86 Euro
*Ermäßigung nur für Sulzbach-Rosenberger und Berechtigte laut Satzung. Monatliche Zahlweise nur gegen Abgabe einer Einzugsermächtigung möglich.
Jährlich ermäßigt**
122,76 Euro
regulär 130,32 Euro
**Ermäßigung nur für Sulzbach-Rosenberger und Berechtigte laut Satzung.
Monatlich ermäßigt*
5,52 Euro
regulär 5,86 Euro
*Ermäßigung nur für Sulzbach-Rosenberger und Berechtigte laut Satzung. Monatliche Zahlweise nur gegen Abgabe einer Einzugsermächtigung möglich.
Jährlich ermäßigt**
66,24 Euro
regulär 70,32 Euro
**Ermäßigung nur für Sulzbach-Rosenberger und Berechtigte laut Satzung.
Hinweis: bei Mehrfachbelegung ist nur ein Ensemble kostenpflichtig
Monatlich ermäßigt*
35,90 Euro
regulär 42,33 Euro
*Ermäßigung nur für Sulzbach-Rosenberger und Berechtigte laut Satzung. Monatliche Zahlweise nur gegen Abgabe einer Einzugsermächtigung möglich.
Jährlich ermäßigt**
430,80 Euro
regulär 507,96 Euro
**Ermäßigung nur für Sulzbach-Rosenberger und Berechtigte laut Satzung.